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Gelaserte Folienaufkleber
Aus den FAQ des LBA: " Drohnen sind keine im Original existierenden Fugmodelle! Die Feuerfestigkeit der Beschriftung ist nicht mehr erforderlich. "
Aus der LUFTVZO, Stand 21.06.2021:§19 (3) Der Eigentümer eines unbemannten Ballons oder Drachens mit jeweils einer Startmasse von mehr als 5
Kilogramm sowie eines Flugkörpers mit Eigenantrieb muss vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarer Stelle
seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen.
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