Eignerschild - Kennzeichnung für alle Boote nach Binnenschiffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO)
Das Schild ist aus 0,5mm Aluminium und rückseitig selbstklebend ausgerüstet,
Oberfläche schwarz matt.
Es kann zur festen Montage auch einfach gebohrt und mit Schrauben befestigt werden.
Nach Binnenschiffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO), müssen alle Boote einen 10cm großen Namen tragen und eine Kennzeichnung, in jedem Fall auf Außen- oder Innenseite des Bootes der Name und die Anschrift des Eigentümers (in kleiner Schrift).
Auszug aus: § 2.02 der Binnenschiffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO), wonach muskelkraftbetriebene Boote (Kleinfahrzeuge) zwar nicht amtlich zu registrieren, aber dennoch mit mindestens 10 cm großen lateinischen Buchstaben zu benennen sind. Namenlose Boote sollen den Namen oder die Abkürzung der zugehörigen Organisation tragen,
dazu kommen in jedem Fall auf Außen- oder Innenseite des Bootes der Name und die Anschrift des Eigentümers (in kleiner Schrift). Von dieser Regelung sind nur Surfbretter ausgenommen. - Auszug Ende-.